Andreas Wessel Versicherungsmakler
Betriebshaftpflicht für Hundeschulen

Betriebshaftpflichtversicherung für Hundeschulen und Hundetrainer

Ein ganz besonderes Deckungskonzep das auf die speziellen Risiken für Hundeschulen eingeht.

Egal wie Sie es nennen, Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung, diesen Vertrag müssen Sie unbedingt haben, denn:
Im §832 BGB heißt es sinngemäß: Wer einem Dritten schuldhaft einen Schaden zufügt ist zum Ersatz verpflichtet. Das bedeutet für Sie, wenn Sie schuldhaft einer Person, einem Hund oder einer Sache einen Schaden zufügen sind Sie zum Ersatz verpflichtet. Das wichtige Wort ist hier "schuldhaft", Sie haften also nicht ohne Verschulden.
Die Höhe des Schadenersatzes ist durch den Gesetzgeber nicht begrenzt. Das bedeutet, Sie sollten die Deckungs­summe in Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung nicht zu niedrig wählen zumal der Beitragsunterschied minimal ist.
Ich biete daher keine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungs­summe als 10 Mio. Euro für Per­sonen- und/oder Sachschäden an.

Betriebshaftpflicht für Hundeschule?
Sein wir mal ehrlich, eigentlich müßte es ja auch nicht Hundeschule sondern vielmehr Hundehalter Schule heißen. Aber egal ob Sie sich in Ihrer Hundeschule mit

  • Aggression / Umgang mit aggressiven Hunden
  • Agility
  • Alltag und Leben mit Hund
  • Angst und Traumata
  • Apportiertraining
  • Training behinderter Hunde
  • Clickertraining
  • Fährte
  • Haltung mehrerer Hunde
  • Hund in der Familie
  • Körpersprache und Kommunikation
  • Leinenführigkeit
  • Lernverhalten
  • Verhaltensberatung
  • Verhaltensstörung, - modifikation und -therapie
  • Welpenschule

beschäftigen, Ihre Betriebshaftpflichtversicherung für Hundeschule schützt Sie.

Ihre Betriebshaftpflichtversicherung für Hundeschule ersetzt nicht die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Denn Ihre Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen anderer und das gleich auf drei Arten:
1. Es wird geprüft ob überhaupt nach Gesetzes lage ein Schadenersatzanspruch besteht
2. Unberechtigte Schadenersatzansprüche werden abgewehrt, notfalls auch vor Gricht
3. Berechtigte Ersatzansprüche werden Reguliert

 

Ihre Vorteile in diesem Sonderkonzept :
Es wird berücksichtigt ob ein eigener Platz genutz wird oder nicht.
Eine Ausbildung, z.B. bei Martin Rütter, wird mit einem Rabatt berücksichtigt (Nachweis erforderlich).
Schäden am trainierten Hund sind bis € 1.000,-- mit versichert
Handel mit Zubehör und Tierfutter ist bis zu einem Umsatz von € 10.000,-- im Jahr mit versichert
Hohe Deckungs­summen
Veranstaltungen wie z.B. Tag der offenen Tür oder Jubiläen sind mit versichert

Übersicht der Beiträge:

Hundeschule mit Ausbildungsnachweis:
Mobile Hundeschule, Jahresbeitrag: € 65,00
Hundeplatz, Jahresbeitrag: € 100,--
+ € 65,-- je Hundetrainer Jahresbeitrag

Im Beitrag enthalten sind: Der Rabatt für einen 5 Jahresvertrag, 19% Versicherungssteuer
Mit versichert ist beim Hundeplatz auch die Privathaftpflichtversicherung des Inhabers


Und zum Schluß noch eine Bitte:
 "Mein Hund tut doch nichts", schon mal gehört? Muß er auch nicht! Es reicht wenn er vor Schreck auf die Straße springt und angefahren wird. Wird das Auto beschädigt haftet der Tierhalter.
Leider gibt es immer noch Tierhalter, die für Ihre 4-Beiner keine Tierhalter-Haft­pflichtversicherung abgeschlossen haben.
Daher: Bitte tragen Sie als Hundeschule und Hundetrainer mit dazu bei, das alle Hunde versichert sind.

Und jetzt?
Wenn Sie jetzt noch Fragen haben, dann können Sie mich gerne anrufen, eine E-Mail schreiben, oder einen Rückruf vereinbaren.

Ihre Hotline zur Versicherng für Hundeschulen: 04107/1843

 


Rückrufwunsch

Sie haben Fragen? Wir rufen Sie gerne zurück!