Andreas Wessel Versicherungsmakler
Betriebshaftpflichtversicherung Gebäudereinigung

Betriebshaftpflicht Gebäudereinigung

Informationen und online Rechner zur Betriebshaftpflichtversicherung für Gebäudereiniger.

 Mit Gebäudereinigung sind hier alle Gewerbe gemeint, die Dienstleistungen rund um Gebäudesauberkeit im weitesten Sinne erbringen, also:

  • Büroreinigung
  • Fassadenreinigung
  • Gebäudereinigung
  • Glasreinigung
  • Haushaltsreinigung
  • Industrieanlagenreinigung
  • Winterdienst (nur als Zusatzleistung)

Wichtiger Versicherungsschutz:

1. Die Betriebshaftpflichtversicherung

Sie ist die wichtigste Versicherung für Ihr Unternehmen überhaupt.
Vor Haftungsrisiken schützen Sie sich und Ihr Unternehmen am besten durch eine Betriebshaftpflichtversicherung für Gebäudereinigung- denn das Bürgerliche Gesetzbuch sagt: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet." Da im Gesetz keine Höchstsumme genannt ist haften Sie unbegrenzt. Daraus resultiert, die Deckungs­summen für Per­sonen- und Sachschäden sollten nicht zu niedrig gewählt werden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Gebäudereinigung´mit einer Deckungs­summe von 1 Mio. für Per­sonen- und Sachschäden ist zu niedrig.

Die Betriebshaftpflichtversicherung für Gebäudereinigung bietet Schutz.
Die Betriebshaftpflicht versichert alle Aktivitäten, die üblicherweise dem Geschäftszweck dienen. Mitversichert sind neben dem Inhaber auch seine Mitarbeiter. Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet beispielsweise, wenn es durch verschüttetes Putzwasser zu Folgeschäden beim Kunden kommt oder während der Arbeit Unbeteiligte geschädigt werden. Die Umwelthaftpflichtversicherung sichert das Risiko von Umweltschäden z.B. duch Reinigungs- oder Lösemittel ab.

Grundsätzlich erbringt die Betriebshaftpflichtversicherung für Gebäudereinigung drei Leistungen:
1. Sie prüft die Haft­pflichtansprüche auf Ihre rechtliche Grundlage.
2. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt, notfalls auch vor Gericht.
3. Berechtigte Ansprüche werden reguliert.

So speziell wie Ihre Kunden sind, so speziell kann natürlich auch Ihre Betriebshaftpflichtversicherung sein.
Als Beispiel sei hier das folgende genannnt:
Sie bieten Reinigungsdienste in Hotels oder großen Gewerbebetrieben an, so benötigen Sie eine deutlich höhere Versicherungssumme für Schlüsselverlust als wenn Sie Kleinbetriebe oder Haushalte reinigen, die Schließanlagen dort sind einfach wesentlich kleiner. Sie bieten einen Winterdienst mit an aber keine Glas- oder Fassadenreinigung? Sie wissen es am besten was Sie für einen Versicherungsschutz benötigen.
Frage: Warum sollten Sie für Versicherungsschutz bezahlen, den Sie nicht benötigen?
Wenn Sie Kunden haben, die Ihnen bestimmten Versicherungsschutz vor schreiben, dann ist es wichtig das Sie mir das gleich mitteilen da nicht jeder Versicherer jeden Versicherungsschutz in unbegrenzter Höhe zur Verfügung stellt. Auch hier sei wieder das Beispiel mit dem Schlüsselverlust genannt. Es gibt Versicherer die Versicherungsschutz für Schlüsselverlust nur bis 50.000,-- Euro anbieten. Wenn Ihr Auftraggeber jedoch 500.000,-- Euro verlangt, so macht ein Angebot von diesem Versicherer grundsätzlich keinen Sinn, ich muß bei meiner Offerte also andere Versicherer berücksichtigen.

Bearbeitungsschäden bzw. Tätigkeitsschäden:
Ein Tätigkeitsschaden bzw. Bearbeitungsschaden (es handelt sich hier um zwei verschiedene Begriffe die das selbe meinen) ist ein Schaden, der durch eine beruflich oder gewerblich bedingte Handlung verursacht worden ist. Beispielsweise liegt ein Tätigkeitsschaden vor, wenn Sie bei der Reinigung eines Büros beim Kunden Sachen verschieben und die Sachen dabei beschädigt werden. Dieser Baustein ist ein muss! Und die Deckungs­summe sollte nie zu niedrig gewählt werden.

Guter Versicherungsschutz muß auch individuell kalkuliert nicht teuer sein. Schon ab rund € 350,-- im Jahr ist ein recht umfangreicher Versicherungsschutz zu haben.

Sie möchten selber rechnen?
Dann denken Sie bitte daran alle Daten korrekt anzugeben, nur dann wird der Versicherer im Schadenfall (und deshalb sind Sie ja versichert) auch korrekt leisten.
Sofern Sie Angestellte haben sollten Sie auch über eine sog. Vertrauensschadenversicherung nachdenken.
Kleingewerbe:
Bei Kleingewerbe ergibt der Rechner wenig Sinn, bitte fragen Sie hier nach einem individuellem Angebot.
Tel.: 04107/1843

ACHTUNG:
Sollte Ihr bisheriger Versicherer den Vertrag auf Grund von Vorschäden gekündigt haben, so sprechen Sie mich bitte an, wir finden in aller Regel eine Lösung, auch für schwierige Fälle.

Außerdem:
Jeder Kunde erhält von mir seine Zugangsdaten. Damit können Sie mit Ihrem PC jederzeit alle Daten einsehen und auch Änderungen vor nehmen. Und mit der App "simplr" wird es noch bequemer. Damit bekommen Sie die Möglichkkeit jederzeit und von überall auf Ihre vollständigen Unterlagen zuzugreifen. Ihr großer Versicherungsordner gehört dann der Vergangenheit an. Sogar die erste Meldung eines Schadens kann darüber erfolgen.
Ob Sie diese Möglichkeiten nutzen ist natürlich Ihnen überlassen. Alles kann, nichts muß!

Sie haben Fragen? Dann zögern Sie nicht, rufen Sie einfach an Tel.: 04107/1843

 


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Vertrauensschadenversicherung

Sie haben Vertrauen zu Ihren Angestellten, deshalb haben Sie Ihnen auch Schlüssel überlassen die zu den Räumlichkeiten Ihrer Kunden führen.
Aber was passiert, wenn ein Angestellter dieses Vertrauen missbraucht und mit diesen Schlüsseln am Wochenende das Büro Ihrer Kunden bestiehlt?
Das ist Vorsatz, Ihre Betriebshaftpflichtversicherung für Gebäudereinigung hilft daher NICHT.
Da hilft nur eine Vertrauensschadenversicherung.


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